für Briefversand der Fa. regio-logistik Greven GmbH * Otto-Lilienthal-Straße 24 * 48268 Greven

-nachstehend „regio-logistik“  oder „Auftragnehmer“ genannt-

 

1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen sind für die Briefdienstleistung maßgeblich. Etwaige anders lautende Geschäftsbedingungen finden keine Anwendungen, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen worden sein sollte. Der Vertragspartner verzichtet auf die Berücksichtigung etwaiger Geschäftsbedingungen.

 

2 Vertragsdauer

Das Dienstleistungsverhältnis ist von beiden Parteien innerhalb von 14 Tage gemäß der Auftragsbestätigung schriftlich zu kündigen.

 

3 Sonderkündigung

Der Auftragnehmer ist insbesondere zur fristlosen Kündigung der Dienstleistung berechtigt,

- wenn sich der Auftraggeber mit der Zahlung einer fälligen Vergütung länger als zwei Wochen in Verzug befindet,

- wenn für den Auftraggeber das Verfahren zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung gem. § 900 ZPO eingeleitet oder

- wenn für den Auftraggeber ein Insolvenzverfahren beantragt ist.

 

4 Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen sind, die er, einer seiner Leute oder ein sonstiger Erfüllungsgehilfe (§ 428 HGB) vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat, ohne Rücksicht auf die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen. Für Schäden, die auf das Verhalten seiner Leute oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind, gilt dies nur, soweit diese Personen in Ausübung ihrer Verrichtungen gehandelt haben.

 

Der Auftragnehmer haftet im Übrigen für Verlust, Beschädigung und die nicht ordnungsgemäße Erfüllung sonstiger Verpflichtungen nur, wenn für bedingungsgerechte und nicht ausgeschlossene Sendungen entsprechende Zusatzleistungen vereinbart wurden. Der Haftungsumfang ist auf den unmittelbaren vertragstypischen Schaden bis zu den folgenden Höchstbeträgen begrenzt.

 

Der Auftragnehmer haftet mit einer Begrenzung auf folgende Höchstbeträge: Bei Brief- und briefähnlichen Sendungen mit der Zusatzleistung

 

  1. Einschreiben (Inkl. Eigenhändig & Rückschein) 25,00 EUR

    2. Einschreiben Einwurf 20,00 EUR

    3. Nachnahme – nur für Fehler bei der Einziehung oder Übermittlung des Betrages nach Ablieferung, der Sendung Nachnahmebetrag bis max. 100,00 EUR

 

Der Ersatz mittelbarer Schäden (u. a. entgangener Gewinn, entgangene Zinsen) ist ausgeschlossen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Auftragnehmer vor oder nach der Annahme der Sendung auf das Risiko eines solchen Schadens hingewiesen wurde. Schadenersatzleistungen sind auf eine Forderung pro Sendung begrenzt, wobei deren Begleichung die vollständige und abschließende Regelung aller Schäden in diesem Zusammenhang darstellt, es sei denn, es handelt sich um Schäden im Sinne des Absatzes 1. Der Auftragnehmer ist auch von dieser Haftung befreit, soweit der Schaden auf Umständen beruht, die sie auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen sie nicht abwenden konnte (z. B. Streik, höhere Gewalt). Die in §§ 425 Abs. 2 und 427 HGB genannten Fälle der Schadensteilung und besonderen Haftungsausschlussgründe bleiben ebenso unberührt wie andere gesetzliche Haftungsbegrenzungen oder Haftungsausschlüsse.

 

Die Haftung des Auftragnehmers für die Überschreitung der Lieferfrist oder wegen einer sonstigen Abweichung von einem vereinbarten Ablieferungstermin für Sendungen, für die die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist bzw. eines bestimmten Ablieferungstermins geschuldet ist, ist auf den einfachen Betrag der Fracht (Erstattung des Entgelts) begrenzt.

 

Eine Sendung gilt als verloren, wenn sie nicht innerhalb von 20 Tagen nach Einlieferung an den Empfänger abgeliefert ist und ihr Verbleib nicht ermittelt, werden kann. Abweichend von § 424 Abs. 3 HGB kann auch der Auftragnehmer eine Erstattung der von ihm nach den Absätzen 1 und 2 geleisteten Entschädigung verlangen.

 

Die Haftung des Absenders, insbesondere nach § 414 HGB, bleibt unberührt. Der Absender haftet vor allem für den Schaden, der der dem Auftragnehmer oder Dritten aus der Versendung ausgeschlossener Sendungen oder der Verletzung vergleichbarer Pflichten entsteht. Der Absender stellt insoweit den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.

 

5 Begründung und Ausschluss des Beförderungsvertrages

 

Folgende Güter/Sendungen sind von der Beförderung durch die regio-logistik Greven GmbH ausgeschlossen:

 

  1. Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen oder besondere Einrichtungen, Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern;

 

  1. Sendungen, durch deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen verletzt, infiziert oder Sachschäden verursacht werden können;

    3. Sendungen, der Beförderungsgegenstand lebende Tiere, Tierkadaver oder Teile derselben, Körperteile oder sterbliche Überreste von Menschen sind.

    4. Sendungen, deren Beförderung und/oder Lagerung gefahrgutrechtlichen Vorschriften unterliegt

    5. Sendungen, die Geld oder andere Zahlungsmittel wie z. B. Schecks oder Kreditkarten, Edelmetalle, Schmuck, Uhren, Edelsteine, Kunstgegenstände oder andere Kostbarkeiten, oder Wertpapiere, für die im Schadensfall keine Sperrungen sowie Aufgebots- und Ersatzverfahren durchgeführt werden können (Valoren II. Klasse), enthalten.

 

6 Vertragsgegenstand

Die vom Vertragspartner gemachten Angaben sind wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages. Der Auftraggeber versichert, vollständige und richtige Angaben gemacht zu haben. Unvollständigkeiten oder Übermittlungsfehler gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

7 Abrechnung

Der Auftragnehmer rechnet über die erbrachten Serviceleistungen und Porto einmal kalendermonatlich ab. Die Servicepauschale und das Porto versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

8 Vertraulichkeit

Der Auftraggeber verpflichtet sich, über alle ihm bekannt gewordenen geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten, auch über das Ende dieser Dienstleistungsvereinbarung hinaus, Stillschweigen zu wahren. Gleiches sichert der Auftragnehmer für die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers zu.

 

9 Anzeigeobliegenheit

Etwaige Beanstandungen in der Vertragsabwicklung sind dem Auftragnehmer unverzüglich bekannt zu machen und spätestens innerhalb von drei Werktagen schriftlich anzuzeigen. Andernfalls bleiben sie rechtlich unberücksichtigt.

 

10 Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel. Der Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Gerichtsstand ist — sofern nicht etwas anderes gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist – der Betriebssitz des Auftragnehmers.

 

Download

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